Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze (§ 13 EStG iVm § 124b Z 387 EStG idF BGBI i 2022/10)
(entnommen SWK Heft Nr. 3, 20.Jänner 2023)
Ab 2023 wurde die Grenze für die Sofortabschreibung von bisher 800 Euro auf 1.000,00 Euro angehoben. Im betrieblichen Bereich gilt die Änderung erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen. Im außerbetrieblichen Bereich kann die Erhöhung erstmals im Rahmen der Veranlagung 2023 in Anspruch genommen werden.
Nähere Informationen erteilt das Team der Kanzlei de Pauli