Öffi - Ticket

Das Öffi - Ticket für Selbstständige

Die Auswirkung vom Fahrtkostenzuschuss auf u.a. Pendlerpauschal

Öffi – Ticket für Selbstständige (§ 4 Abs 4 Z 5 EStG iVm § 124b Z 397 EStG idF BGBI I 2022/108)

(entnommen SWK Heft Nr. 3, 20. Jänner 2023)

Bereits ab der Veranlagung 2022 dürfen Selbstständige (ohne weitere Nachweise) pauschal 50% der aufgewendeten Kosten für eine nicht übertragebare Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Einzelpersonen (Öffi – Ticket) als Betriebsausgaben geltend machen, sofern diese (auch) für betriebliche Fahrten verwendet wird. Die ursprünglich noch im Ministerialentwurf vorgesehene Einschränkung auf Jahreskarten 2. Klasse wurde nicht ins Gesetz übernommen.  Aufgrund eines Abänderungsantrages im Plenum des Nationalrats darf der pauschale Ansatz von iHv 50% auch im Rahmen der Basispauschalierung gemäß §17 Abs 1 EStG und der Kleinunternehmerpauschalierung gemäß § 17 Abs 3a EStG als zusätzliche Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Für den Vorsteuerabzug müsste die tatsächliche unternehmerische Nutzung nachgewiesen werden. Im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH – gemischt genutzte Leistungen zu 100% dem Privatvermögen zuordnen zu können – dürfen nach den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage bei Inanspruchnahme der Pauschalregelung 50% der Kosten inkl. USt. als Betriebsausgaben abgezogen werden.

 

Öffi – Ticket

(entnommen SWK Heft Nr. 1/2, 5.Jänner 2023)

Ab 2023 vermindern Zuwendungen gemäß 26 Z 5 lit b EStG das Pendlerpauschale um die vom Arbeitgeber getragenen Kosten. Die Zuwendungen des Arbeitgebers sind verhältnismäßig auf den Zeitraum der Gültigkeit des Öffi – Tickets zu verteilen. Der Anspruch auf den Pendlereuro wird durch Zuwendungen des Arbeitgebers zu einem Öffi – Ticket nicht berührt.

Die Beförderung und Übernahme der Kosten stellen aber dann steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn diese anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder einer üblichen Lohnerhöhung (Gehaltsumwandlung) geleistet werden. Dies gilt nicht, wenn ein bisher gewährter Fahrtkostenzuschuss in einen nicht steuerbaren Kostenbeitrag für ein Öffi – Ticket umgewandelt wird.

Literaturhinweis: SWK – Redaktion, Die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2022, SWK 18/2022, 764 (765).

 

Nähere Informationen erteilt das Team der Kanzlei de Pauli

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