Pauschale Reiseaufwandsentschädigung

Wann sind pauschale Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler abgabenfrei?

Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen

(entnommen SWK Heft Nr. 1/2, 5.Jänner 2023)

Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (§ 3 Abs 1Z 16c EstG; § 49 Abs 3 Z 28 ASVG), die Sportvereine (Sportverbände) an Sportler oder Schieds-/Wettkampfrichter oder Sportbetreuer (z.B. Trainer, Masseure) leisten, werden ab 2023 von 60 Euro auf 120 Euro täglich und von 540 Euro auf 720 Euro monatlich erhöht. Der begünstigte Rechtsträger hat für jeden Sportler, Schiedsrichter oder Sportbetreuer, dem er in einem Kalenderjahr ausschließlich pauschale Reiseaufwandsentschädigungen ausbezahlt hat, diese mit amtlichen Formular dem Finanzamt jeweils bis Ende Februar des Folgejahres zu übermitteln. Diese Entschädigungen sind in der genannten Höhe abgabenfrei, sofern die Tätigkeit nicht den Hauptberuf und die Hauptquelle der Einnahmen bilden. Das Plenum des Nationalrates hat diese Neuerung erst kurz vor Jahresende beschlossen (Änderung des EStG: BGBI I 2022/220; Änderung des ASVG: BGBI I 2022/236)

Nähere Informationen erteilt das Team der Kanzlei de Pauli

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