Energiekostenzuschuss 2

Alles über die Ausweitung des Energiekostenzuschusses 2 für das Jahr 2023

Um die Mehrkosten der weiterhin hohen Energiekosten der Unternehmen abzufedern und die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe vor dem Hintergrund der anhaltenden Teuerung sowie der deutschen Gas – und Strompreisbremse durch weitere Maßnahmen zu sichern, hat sich die Bundesregierung auf die Ausweitung der Energiebeihilfen für Unternehmen geeinigt.

Die Details des neuen Energiekostenzuschusses 2 mit welchem ab 2023 Unternehmen von den hohen Energiekosten entlastet werden, finden Sie in den u.a. Medieninformationen des Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft. Gerne steht Ihnen das Team der Kanzlei de Pauli für weitere Auskünfte und individuelle Beratung zur Verfügung.

Beachten Sie bitte, dass in der Stufe 1 Mehrkosten für Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme) Dampf, Heizöl etc. ohne Nachweis der Energieintensität ab € 5.000,00 mit 60% d. h.  mit € 3.000,00 gefördert werden. Dies bedeutet, dass der Kreis der „Förderberechtigten“ stark ausgeweitet wurde.

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Zurück